Nach §166 TKG ist der Sicherheitsbeauftragte eine Person, die in deiner Organisation für die Einhaltung von Sicherheitsvorgaben und Datenschutzrichtlinien verantwortlich ist.
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten nach § 166 TKG:
Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) ist der Sicherheitsbeauftragte, insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:
Erstellung und Pflege des Sicherheitskonzepts
- Aktualisierung des Konzepts gemäß aktueller Sicherheitsanforderungen
- Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorgaben
- Sicherstellung, dass technische und organisatorische Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren getroffen werden
- Kontrolle der Umsetzung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen
Meldung von Sicherheitsvorfällen
- Verantwortung für die fristgerechte Meldung von Sicherheitsvorfällen an die Bundesnetzagentur oder andere zuständige Behörden
- Dokumentation und Analyse von Sicherheitsvorfällen
Zusammenarbeit mit Behörden
- Kommunikation mit der Bundesnetzagentur und anderen Aufsichtsbehörden
- Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern zu IT-Sicherheitsthemen
Um dir die Arbeit so einfach wie möglich zu machen, haben wir eine Vorlage des Konzepts erstellt.
Wie immer der Hinweis, dass wir keine Garantie auf Vollständigkeit oder Richtigkeit aller Angaben geben können.