Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist die nationale Umsetzung des europäischen Digital Services Act (DSA) in Deutschland. Der DSA, der seit dem 17. Februar 2024 gilt, schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste in der EU. Um die Vorgaben des DSA in nationales Recht zu überführen, hat die Bundesregierung das DDG erlassen, das am 14. Mai 2024 in Kraft trat. Mit dem Inkrafttreten des DDG wurde das bisherige Telemediengesetz (TMG) aufgehoben, und dessen Regelungen gingen in das DDG über. Das TDDDG löste das TTDSG ab und regelt nun Datenschutzanforderungen für digitale Dienste und Telekommunikation.
Zusätzlich gilt auch das TKG (Telekommunikationsgesetz) für Betreiber von Nummern unabhängigen Kommunikationsdiensten.
Daraus entstehen einige Pflichten für Kunden und uns als Anbieter, die wir hier zusammengefasst haben. Die Inhalte wurden in Zusammenarbeit mit unserer Rechtsanwältin ausgearbeitet, sie stellen aber weder rechtliche Beratung dar, noch sind sie abschließend oder für alle vollständig.
Ist der DSA anwendbar auf Organisationen die Communi-Apps betreiben?
Der DSA gilt für alle Anbieter von Vermittlungsdiensten, die in der EU tätig sind, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in der EU haben oder nicht.
Falls deine Organisation eine App betreibt, über die Mitglieder einer Gruppe (z. B. Kirchengemeinde oder Sportverein) kommunizieren können, könnte sie als Vermittlungsdienst im Sinne des DSA eingestuft werden. Dies ist unabhängig von der Rechtsform.
Communi stellt den Organisationen eine eigene App zur Verfügung für die Interaktion und Kommunikation. Dabei können Informationen einer unbestimmten Anzahl an Personen zur Verfügung gestellt werden.
Sofern deine Organisation weniger als 50 Angestellte, einen Umsatz unter 10 Mio Euro und weniger als 45 Mio. Nutzer:innen pro Monat hat, gilt sie als Klein(st)unternehmen, das eine Online-Plattform betreibt. Für Organisationen dieser Größe gelten reduzierte Anforderungen.
Welche Pflichten entstehen daraus?
Wenn deine Organisation in die oben genannte Kategorie zählt, entstehen daraus einige Pflichten im Bezug auf deine Communi App.
Einrichtung von Kontaktstellen für Nutzenden und Behörden
Unsere Empfehlung:
1. Übernahme unserer Vorlage für das Impressum deiner App.
2. Einrichtung einer E-Mail-Adresse, an die sich Nutzende und Behörden wenden können.
Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte
Deine App stellt ein entsprechendes Verfahren nach Artikel 16 DSA zur Verfügung.
Transparente Geschäftsbedingungen & Begründungspflicht bei Einschränkungen
Rechtswidrige Inhalte auf Plattformen sind verboten und müssen vom Plattformbetreiber nach Kenntnisnahme entfernt werden. Plattformbetreiber müssen in ihren AGB bzw. Nutzungsbedingungen klar darlegen, welche Inhalte erlaubt oder verboten sind. Zusätzlich gibt es eine Begründungspflicht, wenn Inhalte entfernt oder Nutzerkonten eingeschränkt werden.
Gemäß Artikel 17 DSA müssen Nutzer über den Grund der Einschränkung informiert werden. Dies kann z. B. per E-Mail, Systemmeldung oder durch eine Nachricht im Nutzerkonto erfolgen.
Eine Vorlage dazu findest du hier.
Eine entsprechende Arbeitsanweisung hier.
Meldung des Verdachts auf Straftaten
Als Anbieter bist du nach Artikel 18 DSA verpflichtet, bei einem Verdacht, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person oder von Personen darstellt, begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte, unverzüglich den Strafverfolgungs- oder Justizbehörden des betreffenden Mitgliedstaats oder der betreffenden Mitgliedstaaten mitzuteilen.
Den Behörden müssen auch alle vorliegenden einschlägigen Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Fazit: Was müssen Betreiber jetzt tun?
- Nutzungsbedingungen anpassen, um Begründungspflichten und Moderationsentscheidungen transparent zu machen.
- Prozesse für die Meldung von Straftaten einführen
Interne Richtlinie zum Umgang mit Nutzer-Meldungen
Als Anbieter musst du sicherstellen, dass nach Artikel 16 DSA gemeldete Inhalte richtig verarbeitet werden. Es ist also sinnvoll in der App Verantwortliche (z.B. Administratoren) dies zur Verfügung zu stellen.
Hierfür haben wir dir eine Vorlage erstellt.
Bestimmung eines gesetzlichen Vertreters
Gemäß Artikel 13 DSA müssen Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben, aber digitale Dienste in der EU anbieten, einen gesetzlichen Vertreter in einem EU-Mitgliedstaat benennen.
Der Vertreter fungiert als Ansprechpartner für Behörden und Nutzer und muss befugt sein, mit diesen zu kommunizieren. Um dieser Pflicht nachzukommen, kannst du Communi zum Vertreter erklären. In der Regel geschieht dies bei Vertragsabschluss. Details dazu findest du hier.
Mit diesen Maßnahmen stellen Plattformbetreiber sicher, dass sie den neuen rechtlichen Anforderungen gerecht werden und Bußgelder vermeiden.