Gemäß Artikel 13 DSA müssen Organsisationen, die keinen Sitz in der EU haben, aber digitale Dienste in der EU anbieten, einen gesetzlichen Vertreter in einem EU-Mitgliedstaat benennen.
Der Vertreter ist die Anlaufstelle für Behörden und Nutzer und übernimmt die Kommunikation mit den EU-Behörden. Er muss über ausreichende Befugnisse und Ressourcen verfügen, um mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Daher ist es erforderlich, dass eine schriftliche Vertretungsvereinbarung abgeschlossen wird.
Du kannst Communi bei Vertragsschluss mit der Vertretung beauftragen oder dich selbst um eine Vertretung kümmern. Falls du bei Vertragsschluss keine Vertretung bestellt hast, melde dich bei unserem Team.
Häufige Fragen:
Warum ist meine App auch außerhalb meines Landes erreichbar?
Da deine Communi App wie eine Website weltweit erreichbar ist, muss eine solche Vertretung bestellt werden, wenn deine Organisation ihren Sitz außerhalb der EU hat.
Kann man die App für andere Länder sperren?
Nein, das ist technisch nicht möglich.
Entstehen Kosten für die Vertretung?
Nein, wir leisten diesen Service für unsere Kunden exklusiv & kostenlos.
Wichtig: Communi haftet niemals im Zusammenhang mit der Vertretung!