Religiösen Gemeinschaften wird in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Sonderrolle zuteil.

Laut Art. 91 DSGVO behalten ihre eigenen Datenschutzverordnungen die Gültigkeit, sofern diese im Einklang mit der DSGVO sind und sie dürfen eine unabhängige Aufsichtsbehörde bestimmen. 


Viele religiöse Gemeinschaften haben von diesem Recht Gebrauch gemacht und so gibt es nun einen bunten Strauß an Datenschutzverordnungen wie z.B. dem DSG-EKD oder dem KDG. 


Die Gemeinsamkeit liegt im Einklang mit der DSGVO und der Benennung einer unabhängigen Datenschutzbehörde. 


Wenn deine Community oder Gemeinde z.B. der EKD angehörig ist, ist die DSG-EKD die Grundlage der Zusammenarbeit, was den Datenschutz angeht. Dazu ist es oft nötig, das Communi als Anbieter sich der spezifischen Aufsichtsbehörde unterwirft. 


Wende dich an support@communiapp.de, falls du hierfür eine Bestätigung benötigst. In vielen Fällen gibt es hierzu bereits einen Vordruck, in manchen Fällen muss dies separat geprüft werden.