HINWEIS: Seit dem am 16. Mai 2024 hat das DDG das TMG abgelöst. Dieser Artikel ist also nicht mehr aktuell. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Informationen zu aktualisieren.


Das Telemediengesetz (TMG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Telemedien in Deutschland. Es ist eine der zentralen Vorschriften des Internetrechts. Damit ist es für deine Community von großer Bedeutung.

 
Eine jeweils aktuelle Fassung des TMG findest du unter: https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/BJNR017910007.html

Auf dieser Seite haben wir dir die aus unserer Sicht wichtigsten Pflichten und Informationen zusammengestellt.

Grundlage ist der Fakt, dass du mit deiner Community und einer App in eigenem Design als Dienstanbieter vor dem TMG giltst. Siehe § 2 Begriffsbestimmungen TMG.

Als Dienstanbieter bist du grundsätzlich für eigene Inhalte haftbar. 

Das bedeutet, wie in allen anderen Medien, ist darauf zu achten, dass Dinge, die du postest, nicht gegen geltendes Recht (z. B. das Urheberrecht) verstoßen. Das wäre z.B. bei beleidigenden Äußerungen oder dem Teilen von fremden Texten der Fall.
Kläre hierüber auch die Leute auf, die in deiner Community Administrations- oder Moderations-Rechte erhalten. In deiner myCommuniapp sind eigene Inhalte z. B. Inhalte, die mit dem Merkmal „official“ versehen werden.

In bestimmten Fällen kannst du auch für fremde Inhalte haftbar gemacht werden. Zum einen, wenn rechtswidrige Inhalte zu eigen gemacht werden oder wenn es zur sogenannten Störerhaftung kommt.

Zu eigen Machen von Inhalten liegt in deiner myCommuni App dann vor, wenn fremde Postings als offiziell markiert werden oder in sonst irgendeiner Weise verwendet wird, ohne sich erkennbar davon zu distanzieren. Das gilt z.B. auch für Links auf Websites, die rechtswidrige Inhalte bereitstellen.

Bei der Störerhaftung gilt das sogenannte „notice-and-takedown-Verfahren“. Dies soll den Betreiber davor schützen, unbegrenzt für fremde Informationen haften zu müssen. Es kann ihm nicht zugemutet werden, die Inhalte stets zu überprüfen und zu überwachen vgl. § 7 Abs. 2 TMG. Nach § 10 TMG sind Dienstanbieter für fremde Informationen, die sie für einen Nutzenden speichern, nicht verantwortlich, sofern:

1. Sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder

2. Sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Zusammenfassend hilft in vielen Fällen der gesunde Menschenverstand und das Verstehen des TMGs. Wenn du Fragen zu speziellen Fällen hast, wende dich gerne an unseren Support unter support@communiapp.de

Bei den hier zusammengestellten Inhalten handelt es sich lediglich um eine Kurzinformation und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir können keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernehmen.