HINWEIS: Seit dem am 16. Mai 2024 hat das DDG das TMG abgelöst.
Das Digitale Dienste Gesetz (DDG) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) sind nationale Umsetzungen des europäischen Digital Services Act (DSA) in Deutschland.
Damit ist es für deine Community von großer Bedeutung.
Eine jeweils aktuelle Fassung des DDG findest du unter: https://gesetz-digitale-dienste.de/
Auf dieser Seite haben wir dir die aus unserer Sicht wichtigsten Pflichten und Informationen zusammengestellt.
Grundlage ist der Fakt, dass du mit deiner Community und einer App in eigenem Design als Dienstanbieter vor dem DDG giltst.
Als Dienstanbieter bist du grundsätzlich für eigene Inhalte haftbar.
Das bedeutet, wie in allen anderen Medien, ist darauf zu achten, dass Dinge, die du postest, nicht gegen geltendes Recht (z. B. das Urheberrecht) verstoßen. Das wäre z.B. bei beleidigenden Äußerungen oder dem Teilen von fremden Texten der Fall.
Kläre hierüber auch die Leute auf, die in deiner Community Administrations- oder Moderations-Rechte erhalten. In deiner Communiapp sind eigene Inhalte z. B. Inhalte, die mit dem Merkmal „official“ versehen werden.
Nach Art. 6 DSA und § 7 DDG haften Plattformbetreiber grundsätzlich nicht für fremde Inhalte, es sei denn, sie erlangen Kenntnis von deren Rechtswidrigkeit und unterlassen eine schnelle Entfernung („notice-and-takedown“). Die frühere pauschale Störerhaftung wurde abgeschafft.
Wann haftet ein Betreiber für fremde Inhalte?
- Wenn er sich fremde Inhalte zu eigen macht
- Wenn er trotz Kenntnis nicht handelt und die Entfernung oder Sperrung unterlässt.
Zu eigen Machen von Inhalten liegt in deiner Communi App dann vor, wenn fremde Postings als offiziell markiert werden oder in sonst irgendeiner Weise verwendet oder verbreitet werden, ohne sich erkennbar davon zu distanzieren. Das gilt z.B. auch für Links auf Websites, die rechtswidrige Inhalte bereitstellen.
Gibt es einen Anspruch von Nutzern, andere zu Sperren?
Ja, nach § 8 DDG dann, wenn deine App dafür in Anspruch genommen wird, das Recht am geistigen Eigentum eines anderen zu verletzen, und besteht, für den Inhaber des Rechts keine andere Möglichkeit besteht, der Verletzung seines Rechts abzuhelfen. In diesem Fall, so kann der Inhaber des Rechts von dem betroffenen Diensteanbieter die Sperrung der Nutzung von Informationen verlangen, um die Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern.
Die Sperrung muss dann allerdings zumutbar und verhältnismäßig sein.
Zusammenfassend hilft in vielen Fällen der gesunde Menschenverstand und das Verstehen des DDGs. Wenn du Fragen zu speziellen Fällen hast, wende dich gerne an unseren Support unter support@communiapp.de
Bei den hier zusammengestellten Inhalten handelt es sich lediglich um eine Kurzinformation und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir können keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.